Einlieferungsbedingungen/Versteigerungsvertrag

classicphil GmbH (FN 499408 z)
Dorotheergasse 10/14-15
1010 Wien
Telefon: +43 (0)1 89 00 638
Telefax +43 (0)1 89 00 641
E-Mail: office@classicphil.com

Der Einlieferer beauftragt die Firma classicphil GmbH (FN 499408 z) als Versteigerer für die laut Einlieferungsliste angegebene Ware gemäß deren Allgemeinen Versteigerungsbedingungen (AVB).

Der Einlieferer akzeptiert in Folge die angegebenen Einlieferungsbedingungen:

  1. Der Einlieferer garantiert rechtmäßiger Eigentümer der übergebenen Ware zu seinen, oder hat vom Eigentümer eine entsprechende Befugnis vorzulegen. Er haftet für die Richtigkeit seiner Angaben sowie Sach- und Rechtsmängel. Der Versteigerer hat das Recht im Reklamationsfall des Käufers (Meistbieters), diesen mit all seinen Forderungen an den Einlieferer zu verweisen. Der Einlieferer verpflichtet sich hinsichtlich aller gegen den Versteigerer wegen des Versteigerungsobjektes erhobenen Ansprüche Dritter schad- und klaglos zu halten.
  2. Jegliche mit der Einlieferung verbundenen entstandenen Kosten (Nachverzollungen, Prüfgebühren, Steuern, …) werden dem Einlieferer in Rechnung gestellt. Der Versteigerer ist berechtigt, dieses ohne weitere Rückfrage vom Verkaufserlös abzuziehen.
  3. Eine Delkrederehaftung des Versteigerers ist ausgeschlossen. Somit ist der Versteigerer in seiner Kommissionstätigkeit dem Einlieferer gegenüber nicht verpflichtet Verbindlichkeiten gegenüber Dritten zu erfüllen.
  4. Übernommene Ware kann vom Versteigerer nach detaillierter Begutachtung vollständig oder teilweise retourniert werden.
  5. Im Falle einer einseitigen Vertragsauflösung des Einlieferers oder des Abzugs von Teilen der Ware kann der Versteigerer diesem 10 % des Estimate (maximaler Schätzpreis) als Bearbeitungshonorar gegenüber geltend machen und die Ware bis zur Zahlung als Sicherheit einbehalten.
  6. Die Einlieferung wird von Versteigerer mit entsprechender branchenüblicher Sorgfalt behandelt und unter angemessenen Sicherheitsvorkehrungen aufbewahrt. Die Versicherung der Ware erfolgt auf Feuer- und Wasserschäden. Der Versteigerer und seine Mitarbeiter haften weiters nicht für leichte Fahrlässigkeit.
  7. Der Versteigerer und seine Mitarbeiter haften für keine von ihm verschuldeten Wertminderungen oder Beschädigungen.
  8. Ausarbeitung, Beschreibung, Kategorisierung, Schätzung und die Festlegung des Estimate (maximaler Schätzpreis) sowie des Startpreises (Rufpreis) obliegen dem Versteigerer oder den von diesem beauftragten Experten.
  9. Für die erbrachte Leistung bezahlt der Einlieferer dem Versteigerer eine Provision von 20 %.
  10. Den Versteigerungserlös wird dem Einlieferer 6 Wochen nach Auktionsende an das angegebene Bankkonto überwiesen. Bei unbezahlten versteigerten Auktionslosen behält sich der Versteigerer das Recht vor den Zuschlag aufzuheben, diese dem Verkaufserlös in Abzug zu bringen und als unverkaufte Rücklose zu retournieren. Barauszahlung der Versteigerungserlöse sind nicht möglich.
  11. Der Versteigerer legt dem Einlieferer nach Ausarbeitung der Auktionslose zur Kontrolle eine Losaufstellung zur Überprüfung vor.
  12. Um Urheberrechtsstreitigkeiten auszuschließen ist eine Datenübernahme von Scans nicht möglich.
  13. Limits obliegen Individualvereinbarungen und sind auf dem Einlieferungsschein detailliert und unmissverständlich auszuführen.
  14. Bei Teilnahme an der Versteigerung gelten für den Einlieferer ohne Ausnahme wie für jeden anderen Bieter die Allgemeinen Versteigerungsbedingung der classicphil GmbH als Vertragsbestandteil.
  15. Ist der Einlieferer auch Auktionskäufer ist der Versteigerer befugt die Einlieferungserlöse der Auktionsrechnung vom Einlieferer gegenzurechnen.
  16. Ein Verkauf von Auktionslosen nach der Auktion bedarf der Rücksprache des Versteigerers mit dem Einlieferer. Ein Nachverkauf oder Rücklosverkauf findet nicht statt.
  17. Die unverkaufte eingelieferte Ware wird vom Versteigerer innerhalb von 8 Wochen an den Einlieferer retourniert.
  18. Die Abgabe von Untergeboten wird vom Versteigerer nicht akzeptiert.
  19. Der Versteigerer wird vom Einlieferer berechtigt alle Rechte aus den Zuschlägen im eigenen Namen gerichtlich geltend zu machen oder den Einlieferer mit seinen Forderungen an den Käufer zu verweisen.
  20. Der Einlieferer akzeptiert, dass die Versteigerungen der Einlieferung den Allgemeinen Versteigerungsbedingungen der classicphil GmbH unterliegt.
  21. Gerichtsstand und Erfüllungsort sofern gesetzlich nicht anders geregelt ist Wien.
  22. Sollten einzelne Ausführungen dieser Einlieferungsbedingungen oder der Allgemeinen Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Punkte diese Vertrags erhalten.
  23. Nur die deutsche Version dieser Einlieferungsbedingungen und der Allgemeinen Versteigerungsbedingungen der classicphil GmbH sind verbindlich.
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